Das Etikett hat mehrere Aufgaben zu erfüllen. Zum einen zeigt es, wer für den Wein verantwortlich ist. Das Kann ein Weinhändler
oder der Erzeuger selbst sein. Zum anderen muss das Etikett Auskunft darüber geben, welcher Qualitätskategorie der Wein angehört:- Vin de Table (Tafelwein)
- Vin de Pays (Landwein)
-
Appellation d’Origine Vin délimité de Qualité Supérieure (Herkunftsbezeichnung für Wein
gehobener Qualität) - Abkürzung: AOVDQS
- Appellation d’Origine Contrôlée
(kontrollierte Herkunftsbezeichnung) - Abkürzung: AOC
Die zuletzt genannte Kategorie ist die qualitativ hochwertigste Klasse!
Im weiteren Verlauf der Darstellung werde ich mich auf die
Etikettierungsvorschriften der burgundischen Weine beschränken.
Die wichtigste Angabe auf dem Weinetikett ist natürlich der Weinname, wobei meist auch der Hinweis auf die Appellation, die Lage- und
Rangbezeichnung erfolgt.
Als letzter ist der Abfüller des Weins an der Weinherstellung beteiligt. Deshalb muss sein Name auch zwingend auf dem Etikett angegeben sein. Die Angabe “
Mis (en bouteille) au Domaine oder à la Propriété” garantiert, dass der Wein vom Erzeuger auf seinem Weingut abgefüllt wurde und dass es sich nicht um einen Händlerwein handelt. Der Hinweis “
Mis en bouteille par ...” gibt an, bei welchem Händler/Handelshaus oder Weinbereiter der Wein abgefüllt wurde.
Die Jahrgangsangabe
wird in Burgund häufig auf dem Halsetikett vorgenommen. Aber egal ob auf dem Flaschenhals oder auf dem Bauchetikett, die Angabe des Jahrgangs muss erfolgen.
Die Nennung der Reblage
ist eine freiwillige Angabe. Erscheint die Reblage in derselben Schriftgröße wie die Appellation, so handelt es sich bei dem Wein um einen Premier Cru!
Die Bezeichnung der Qualitätskategorie (z.B.
Appellation Gevrey-Chambertin contrôlée) ist ebenso wie die Angabe des Alkoholgehaltes obligatorisch.